Auftrag

Dem Kirchenvorstand obliegt die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Er berät und beschließt über Personalangelegenheiten, über notwendige Bau- und Erweiterungsarbeiten an den Kirchen und kirchlichen Gebäuden sowie über sonstige Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde. Unterstützt wird er dabei durch Mitarbeiter/-innen der Zentralrendantur.

Mitglieder

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einigen gewählten Gemeindemitgliedern, deren Anzahl durch die Pfarreigröße festgelegt ist. Die Gemeindemitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit des Kirchenvorstands zu gewährleisten, finden die Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre statt, wobei jeweils nur die Hälfte der Mitglieder zur Wahl stehen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und im Gebiet der Gemeinde wohnen (Erstwohnsitz).


Dem Vorstand gehören aktuell an
  • Pfarrer Reinhard Vehring (Vorsitzender des Kirchenvorstands),
  • 14 gewählte Mitglieder
Aschenbrenner, Margarita
Becker, Gabriele
Borkowski, Peter
Hoffmann, Niklas
Jäger-Kettler, Hildegard
Karolewicz, Thomas
Köster, Gregor
Linscheidt, Rolf
Nowak, Dr. Alfons
Schröder, Carsten
Sobotta, Christian
Stratmann, Anja
Vrecko, Ludger
Welke, Dominik

  • sowie der Verwaltungsreferent Philipp Kweseleit

Kontakt

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